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CORONAVIRUS

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C O R O N A V I R U S
CORONAVIRUS - ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN SIND WIEDER ZUGELASSEN 
Update 1. April 2022 / überarbeitetes Schutzkonzept

Es besteht keine Maskenpflicht mehr für Patienten. Wir tragen weiterhin Hygienemasken und halten uns an die aktuellen Empfehlungen und strengen Hygienemassnahmen gemäss den Qualitätsleitlinien der schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft!

Maskentrageempfehlung für Zahnarztpraxen

Per 17. Februar 2022 wurden die Corona-Massnahmen zu einem grossen Teil aufgehoben. In der Zahnarztpraxis gilt es speziell , vulnerable Patientinnen und Patienten zu schützen. Bitte tragen Sie beim Betreten der Praxis weiterhin eine Schutzmaske, vielen Dank!

Ab dem 27. April 2020 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da, sämtliche Zahnbehandlungen dürfen wieder vorgenommen werden!

Zahnärztliche Behandlungen und Kontrollen sind ab dem 27. April 2020 – unter Anwendung von besonderen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus wieder zugelassen. Dies hat der Bundesrat am 16. April 2020 bekannt gegeben.


Die Schutzmassnahmen wurden zusammen mit wissenschaftlichen Experten erarbeitet und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Social Distancing im Wartezimmer verstärkt.


Wir bitten Sie beim Betreten der Praxis eine Schutzmaske zu tragen. 


Bleiben Sie bei Krankheitssymptomen (Atembeschwerden, Husten und Fieber) zu Hause und nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf!

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